Fortbildungen für
Kindertagespflegepersonen
Zur Qualitätssicherung haben Kindertagespflegepersonen nach der Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten (UE) die Pflicht, sich jährlich weiter zu qualifizieren.
Die Fortbildungen sollen sicherstellen, dass Kindertagespflegepersonen im fachlichen Austausch stehen, ihre eigene Arbeit stetig reflektieren, überdenken und weiterentwickeln.
Umfang der Fortbildungen
Für die Verlängerung der Pflegeerlaubnis müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Von diesen 100 UE müssen mindestens 20 UE zum Thema Kinderschutz, Kindeswohl, Kinderrechte und mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs für Kinder bei einem anerkannten Träger im Umfang von 9 UE besucht werden. Wir empfehlen jährlich Fortbildungen im Umfang von mindestens 20 UE zu besuchen.
Bitte beachten Sie
Die Fortbildungspflicht beginnt ab dem Kalenderjahr nach Abschluss der Qualifizierung. D.h. im Kalenderjahr des Abschlusses der Grundqualifizierung sind keine weiteren Fortbildungsnachweise erforderlich. Für den Fall, dass die Grundqualifizierung abgeschlossen ist und nur das Kolloquium im nächsten Kalenderjahr liegt, müssen für dieses Jahr ebenfalls 20 UE Fortbildung erbracht werden.
Von der Anschlussqualifizierung werden pro Kalenderjahr 20 UE Fortbildungen angerechnet. Davon pro Kalenderjahr der Anschlussqualifizierung 4 UE zum Thema Kinderschutz. Beginnt/Endet die Pflegeerlaubnis innerhalb eines Kalenderjahres, sind Fortbildungen anteilmäßig zu leisten. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Fachberatung. Die Kindertagespflegeperson entscheidet selbst, wie Sie die zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis erforderlichen 100 UE im Zeitraum von 5 Jahren verteilt.
Es dürfen maximal 20 UE in den neuen Berechnungszeitraum (5 Jahre) mitgenommen werden. Die Nachweise über die erbrachten UEs sind am Jahresende unaufgefordert an die Fachberatung zu senden.
Als Fortbildung werden anerkannt
- Vorträge, Fortbildungen und Kurse für Kindertagespflegepersonen
- Vorträge und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte
- Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
- Tagemütter- Tagesvätertreff, TigeR-Treff
- Kollegiale Beratung
Nicht anerkannt werden: Vorträge für Eltern, Veranstaltungen von Kindergärten oder Schulen, etc., da diese Veranstaltungen nicht den Erfordernissen der Kindertagespflege entsprechen.
Fortbildungsprogramm 2024 / 2025
Klicken Sie auf die Überschriften, um die Fortbildungen anzuzeigen.
Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kindertagespflege
Sie erhalten eine Einführung in die Themen Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kindertagespflege. Was ist Datenschutz überhaupt? Was muss ich als Kindertagespflegeperson beachten? Darf ich noch Fotos von Kindern bei den Garderobenhaken aufhängen? Solche und ähnliche Fragen sollen beantwortet werden. Dabei geht es immer auch um die Mediennutzung und Themen wie Fotografieren mit dem Handy, verschicken von Fotos über Social Media und Weitergabe von Informationen an Eltern oder dritte Personen.
Leitung: Gerfried Riekewolt, Datenschutzbeauftragter Verein für Kindertagespflege Göppingen
Dieser Kurs wird regelmäßig angeboten, Termine sind den monatlichen Mails zu entnehmen. (2 UE)
Kursgebühr: 14,00 €
Veranstaltungsort: Geislingen/Göppingen
Anmeldemodalität wird bei Kursausschreibung bekannt gegeben
Businessplan und Finanzplan in der Kindertagespflege
Wie erstellt man einen Businessplan? Und was ist eigentlich der Unterschied zum Finanzplan? Welchen Nutzen haben beide? Gemeinsam schauen wir uns die einzelnen Bestandteile des Businessplans genauer an und besprechen, wie sich dieser individuell für das eigene Unternehmen Kindertagespflege erstellen lässt. Mit praktischen Übungen an beiden Kursabenden und einem Handbuch für zu Hause können Sie Ihr eigenes Angebot prüfen und optimieren.
Leitung: Christine Hokenmaier, Fachberatung TigeR
Dieser Kurs wird regelmäßig angeboten, Termine sind den monatlichen Mails zu entnehmen. (2 UE)
Kursgebühr: 56,00 €
Veranstaltungsort: Geislingen/Göppingen
Anmeldemodalität wird bei Kursausschreibung bekannt gegeben.
"Ab in den Wald" - im Sommer
Der Sommer bringt oft Hitze und die Möglichkeit, Wasserspiele im Wald zu genießen. Wir lernen, wie wir Risiken im Wald einschätzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen können, insbesondere an warmen Sommertagen.
Kursnummer: 5817
Leitung: Jessica Belle, Waldpädagogin
Freitag, 27.06.25; 14.30-17.30 Uhr (4 UE)
Kursgebühr: 35,00 €
Veranstaltungsort: Wanderparkplatz Eiche, Schlater Wald
Haus der Familie Göppingen
Tel: 07161 96051-10
info@hdf-gp.de
www.hdf-gp.de
Medien im Kindesalter
Medien sind in unserem Alltag immer präsenter. In vielen Bereichen sind sich Medien gar nicht mehr weg zu denken. In diesem Zusammenhang steht im pädagogischen Bereich der Umgang mit Kindern und Medien im Vordergrund. Wieviel Mediennutzung ist in welchem Alter in Ordnung? Welche Medien nutzen Kinder und sie in der Kindertagespflege? Es es wichtig den Kindern einen kompetenten Umgang mit Medien im U 3 Bereich zu lernen. Dieser Abend soll eine Verbindung zwischen der Theorie und Ihrer praktischen Umsetzung sein.
Kursnummer: N5946
Leitung: Carmen Feistauer
Donnerstag, 10.07.25 18:00 – 21:15 Uhr (4 UE)
Kursgebühr: 32,00€
Veranstaltungsort: Verein für Kindertagespflege, Ziegelstraße 35, Göppingen
Haus der Familie Göppingen
Tel: 07161 96051-10
info@hdf-gp.de
www.hdf-gp.de
RESPEKT wird großgeschrieben – zur Ethik pädagogischer Beziehungen in der Kindertagespflege
Gute pädagogische Beziehungen bilden das Fundament dafür, dass das Leben und Lernen von Kindern gelingen kann. In dieser Fortbildung soll die sensible Haltung und Orientierung der Tagespflegepersonen gegenüber den Kindern und Eltern durch wechselseitige Achtung der Würde gestärkt werden. Was kann ich tun, um das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder zu wahren? Wie gestalte ich wertschätzende und dauerhafte Beziehungen? Wie verankere ich Themen wie Partizipation, Inklusion, Menschenrechte und Antidiskriminierung in meinen Alltag mit den Kindern?
Wir arbeiten mit Kurzvorträgen, Diskussion, Gruppen- und Einzelarbeit, Übungen und Fallbeispielen
Kursnummer: 5923
Leitung: Kathrin, Geyer, Diplom-Pädagogin
Dienstag, 11.03.2025, 18.30 – 21.00 Uhr
Dienstag, 08.04.2025, 18.30 – 21.00 Uhr
Samstag, 10.05.2025, 9.30 – 14.00 Uhr
Dienstag, 24.06.2024, 18.30 – 22.00 Uhr
(Kinderschutz 15 UE)
Kursgebühr: 100,00 €
Veranstaltungsort: Verein für Kindertagespflege, Ziegelstraße 35, 73033 Göppingen
Haus der Familie Göppingen
Tel: 07161 96051-10
info@hdf-gp.de
www.hdf-gp.de
ADHS - Neurodiversität in der Praxis
Jedes Kind ist individuell und hat eigenen Bedürfnisse und Interessen. In der Betreuung und Begleitung setzten Kindertagespflegepersonen diesen Anspruch um. In manchen Situationen brauchen einzelne Kinder aber mehr Aufmerksamkeit, was bei Kindertagespflegepersonen Fragen aufwerfen kann. Ziel des Kurses ist es, den Kindertagespflegepersonen ein besseres Verständnis für die Aspekte von ADHS zu vermitteln und ihnen praktische Strategien an die Hand zu geben, um Kinder im Alltag zu unterstützen.
Kursnummer: N5945
Leitung: Constanze Göpfrich, Kindheitspädagogin
Donnerstag, 03.07.2025 18:00 – 21:00 Uhr (4 UE)
Kursgebühr: 32,00€
Veranstaltungsort: Verein für Kindertagespflege, Ziegelstraße 35, Göppingen
Haus der Familie Göppingen
Tel: 07161 96051-10
info@hdf-gp.de
www.hdf-gp.de
Entspannt durch den Alltag
Ein Kurs für Kindertagespflegepersonen zur Entspannung im Alltag mit Kindern und Jugendlichen. Ziel ist zu vermitteln, wie spielerische Techniken und praxisnahe Methoden den Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich zu entspannen und die eigene Selbstregulation zu nutzen. Dabei arbeiten wir mit praxisorientierten Werkzeugen, die sie direkt im Alltag mit Kindern ein- und umsetzen können
Kursnummer: N5947
Leitung: Constanze Göpfrich, Kindheitspädagogin
Donnerstag, 24.07.2025 18:00 – 20:15 Uhr (3UE)
Kursgebühr: 32,00€
Veranstaltungsort: Verein für Kindertagespflege, Ziegelstraße 35, Göppingen
Haus der Familie Göppingen
Tel: 07161 96051-10
info@hdf-gp.de
www.hdf-gp.de
Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Die Verwaltungsvorschrift schreibt vor, dass für die Beantragung und Verlängerung der Pflegeerlaubnis ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind mit 9 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden muss. Die 9 Unterrichtseinheiten zählen zu den nachzuweisenden Fortbildungen. Der erste Hilfe Kurs am Kind darf maximal 2 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie bei Anmeldung zum Erste Hilfe Kurs darauf, dass es sich um einen „Erste Hilfe Kurs für Bildungs-und Betreuungseinrichtungen“ handelt.
1. Erste Hilfe Kurs Grundschulung (vor Erteilung der Pflegeerlaubnis):
Die Kosten für den Erste Hilfe Kurs (Grundschulung) bei Beantragung der Pflegeerlaubnis übernimmt die Kindertagespflegeperson. (die Kosten werden NICHT von der UKBW übernommen, da diese Schulung als Teil der Ausbildung gewertet wird.) In vielen Kommunen werden die Kosten für die Grundschulung nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Qualifizierung übernommen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Fachberatung.
2. Erste Hilfe Kurs Auffrischung (für die Verlängerung der Pflegeerlaubnis)
Für die jeweilige Verlängerung der Pflegeerlaubnis nach 5 Jahren ist eine Auffrischung des „Erste Hilfe Kurses für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ mit 9 Unterrichtseinheiten nachzuweisen.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) übernimmt die Lehrgangsgebühren für die Auffrischung „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ für Kindertagespflegepersonen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Kurs bei einer sogenannten „ermächtigten Ausbildungsstelle“ absolviert wird. Die Abrechnung erfolgt über das Formular „Abrechnungsformular für die Fortbildung von Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII in Baden-Württemberg“
Weitere Informationen und das Abrechnungsformular erhalten Sie bei der UKBW über folgenden Link:
https://akademie.ukbw.de/erste-hilfe
Wie erfolgt die Abrechnung mit der Unfallkasse BW?
Sie müssen das Formular vollständig ausfüllen und unterschrieben zum Erste Hilfe Kurs mitnehmen. Das Formular finden Sie unter: https://akademie.ukbw.de/
Achtung:
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Baden-Württemberg ist nur mit diesem Formular möglich.
Auszufüllen sind Name, Anschrift der Kindertagespflegeperson und die Bestätigung als Kindertagespflegeperson mit email, Telefonnummer und Unterschrift. Vom Verein für Kindertagespflege ist nichts auszufüllen!
Die Kursanbieter akzeptieren nur vollständig ausgefüllte Formulare zur Abrechnung. Eine spätere Nachreichung ist nicht möglich.
Wichtig:
Achten Sie unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden und am Kurstag vorliegen.
Eine spätere Nachreichung ist nicht möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden und wird nicht über die UKBW erstattet.