Kindertagespflege

Finanzierung

Die Finanzierung einer Kindertagespflegeperson erfolgt in der Regel auf Antrag über das Landratsamt Göppingen.

Den Antrag auf Jugendhilfe finden Sie bei den Downloads. Dieser muss vor Betreuungsbeginn beim Verein für Kindertagespflege eingereicht werden. Die Kostenbeteiligung der Eltern ist einkommensabhängig und richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit und dem Alter der Kinder.

Berechnung der Kosten

Die Beitragstabelle zur Berechnung der Kosten finden Sie bei den Downloads. In den meisten Fällen ist die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson nicht teurer als ein vergleichbarer Krippenplatz. Sollten Mehrkosten entstehen, werden diese oftmals von Kommunen übernommen.

Detaillierte Informationen zu den Kosten und möglichen Zuschüssen erhalten Sie in unserer Broschüre oder direkt im Beratungsgespräch bei uns.

Downloads

Im Downloadbereich finden Sie alle benötigten Informationen und Unterlagen.