Wahl des Landeselternberates Kindertagespflege
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) am 23. November 2024 wurde der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat hierzu einen Informationsbrief verfasst. Dieser enthält alle Informationen zur Aufgabe des LEBK, sowie zur Kandidatur und Wahl.
STS-Schreiben_Kindertagespflegeperson
Setzen Sie ein Zeichen für eine starke Elternvertretung in der Kindertagespflege – machen Sie mit und gestalten Sie mit!